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Titel :
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DEU-Magdeburg - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025110600451170045 / 735772-2025
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Veröffentlicht :
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06.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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21.11.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
85100000 - Dienstleistungen des Gesundheitswesens
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DEU-Magdeburg: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Fahrten
zur Strahlentherapie in Stendal
2025/S 214/2025 735772
Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal
OJ S 214/2025 06/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal
Beschreibung: Gegenstand der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist die Durchführung
genehmigungspflichtiger Krankenfahrten mit dem Mietwagen - sitzend - der
Anspruchsberechtigten der AOK Sachsen-Anhalt zur onkologischen Strahlentherapie im
Johanniter- Krankenhaus in 39576 Stendal, Wendstraße 31.
Kennung des Verfahrens: a910964e-97a9-4ab7-b12e-9f074c2f75e5
Interne Kennung: AOK SAN 2025-0034
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Gem. § 15 Abs. 3 VgV muss nicht
notwendigerweise eine extreme Dringlichkeit vorliegen. Vielmehr reicht eine nach objektiven
Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht
innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus. Es
müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe
notwendig machen, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Dabei
kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber die Ereignisse, die zur Dringlichkeit der
Beschaffung geführt haben, nicht vorhersehen konnte oder gar selbst verschuldet hat. Mit dem
vorliegenden Verfahren strebt die Auftraggeberin (neuerlich) einen Vertrag zur Durchführung
von genehmigungspflichtigen Krankenfahrten mit dem Mietwagen - sitzend - zur
Strahlentherapie in Stendal an. Dieser neuerlichen Ausschreibung war bereits ein förmliches
Vergabeverfahren vorausgegangen, in welchem keine wertbaren Angebote für das Gebiet
Stendal (vormals Los 2) abgegeben wurden. Die Auftraggeberin war daher gehalten, die
Ausschreibung bzgl. des vormaligen Loses 2 aufzuheben und aufgrund weiter bestehenden
Beschaffungsbedarfs neuerlich auszuschreiben. Da der aktuelle Vertrag im Gebiet des
vormaligen Loses 2 (Gebiet Stendal) zum 31.12.2025 ausläuft, benötigt die Auftraggeberin zur
Sicherstellung der Versorgung eine ungebrochene Leistungserbringung. Dieses begründet
eine hinreichende Dringlichkeit, die die Einhaltung der Fristen des § 15 Abs. 2 VgV unter
weiterer Berücksichtigung des § 134 GWB unmöglich macht.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die
Vergabe von genehmigungspflichtigen Krankenfahrten der Anspruchsberechtigten der
Auftraggeberin mit Wohnsitz im Landkreis Stendal zur Strahlentherapie mit dem Mietwagen -
sitzend - der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt zum Johanniter-Krankenhaus,
Wendstraße 31, 39576 Stendal.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Mit der Rahmenvereinbarung werden Krankenfahrten - sitzend -
der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Stendal zum
Johanniter-Krankenhaus Stendal, Klinik für Strahlentherapie in 39576 Stendal, Wendstraße 31
und zurück, geregelt.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAMYU8# 1) Auftraggeberin ist die
AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str.
4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAMYU8 zum Download zur
Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf
elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die
unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die
Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das
Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne
Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich
unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der
Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren
und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten
Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner
Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne
Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL
/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes
von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu
vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der
Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung
stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten
Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem
Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf
hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des
Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Nachunternehmer anzusehen sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal
Beschreibung: Transport der Versicherten aus dem Landkreis Stendal
Interne Kennung: AOK SAN 2025-0034
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Mit der Rahmenvereinbarung werden Krankenfahrten - sitzend -
der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Stendal zum
Johanniter-Krankenhaus Stendal, Klinik für Strahlentherapie in 39576 Stendal, Wendstraße 31
und zurück, geregelt.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag
insgesamt einmal für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Ein Anspruch des
Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebs- bzw.
Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je
Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR, Personenschäden je Schadensereignis
mindestens 1 Mio. EUR und mindestens 2,5 Mio. EUR für daraus resultierende
Vermögensschäden je Schadensereignis, inklusive bei Verletzung von
Datenschutzbestimmungen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen
(Erstelldatum nicht vor dem 01.09.2025) Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger
Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung, die Rechtsform der Gesellschaft, das
Gründungsdatum des Unternehmens, das Tätigkeitsspektrum sowie die Anschrift des
Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind Scans der aktuell gültigen Führerscheine zur
Fahrgastbeförderung, von den für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Fahrer
herzureichen.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Mit dem Angebot sind Scans der aktuell gültigen Genehmigungsurkunden, für
die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Fahrzeuge herzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis entspricht dem Preis je Besetztkilometer in Euro brutto
Beschreibung: Der Angebotspreis (Preis je Besetztkilometer) ist in Euro, mit zwei Stellen nach
dem Komma, inklusive der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer, anzugeben. Sämtliche Kosten sind mit dem Angebotspreis pro
Besetztkilometer abgegolten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
niedrigste Angebotspreis je Besetztkilometer (brutto) allein ist entscheidend.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMYU8
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMYU8
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMYU8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach
§ 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden
werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/11/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und
Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres
Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph
160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1
Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2
GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB
Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Sachsen - Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Sachsen - Anhalt
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internetadresse: https://san.aok.de/
Profil des Erwerbers: http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4ae92764-2cca-4d30-a887-9fad094fcd0a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2025 12:38:56 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 214/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2025
Referenzen:
https://san.aok.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMYU8
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMYU8/documents
http://www.dtvp.de/Center
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-735772-2025-DEU.txt
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