Titel :
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DEU-Böblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025072400494512591 / 485042-2025
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Veröffentlicht :
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24.07.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2035
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Angebotsabgabe bis :
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05.09.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Böblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, bündelfreie Linien 660, 652, 653 und
653A
2025/S 140/2025 485042
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, bündelfreie
Linien 660, 652, 653 und 653A
OJ S 140/2025 24/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis
E-Mail: oepnv@enzkreis.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A
Beschreibung: Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes
über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-
Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch
zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die
Landkreise sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem
Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung bei
den bündelfreien Linien 660, 652, 653 und 653A zum 31.12.2025 endet, war die
Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur
Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS/VPE-
Linien: Linienweg 660: Schnellbus Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim Leonberg und
zurück Linienweg 652: Weissach Porsche Heimsheim Dieb Friolzheim Tiefenbronn
Heimsheim Leonberg und zurück Linienweg 653: Weissach / Wiernsheim - Mönsheim -
Heimsheim - Rutesheim - Leonberg und zurück Linienweg 653A: Heckengäu - Rutesheim /
Weissach / JCB-Schule (Schülerverkehr) Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die
nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen
Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. Die Auftragsvergabe fällt in den
Anwendungsbereich des Sauberen- Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer
angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 14 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben:
Einsatz von mindestens 3 emissionsfreien Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des
SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500
Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 3 sauberen
Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen
diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Kennung des Verfahrens: 15bb42a1-19fc-4db2-8777-2f8086d3c109
Interne Kennung: bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-
Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn · jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten,
technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der
Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der
Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder · die Unternehmen für
sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger
Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder · die beteiligten Unternehmen für
sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und
kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein
erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist
im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb
die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt
Bietergemeinschaft) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein
eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer
eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des
Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von
dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig
festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten
Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung,
dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß
nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02 Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)) 4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art.
5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind
einzureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung, dass
Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs.
1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen,
4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen 5. Mit Anlage 02
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit
Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter
in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Auftraggeber weist auf Folgendes hin: Bieter können gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in
Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Dasselbe gilt für Schlechtleistungen in der Vergangenheit, wenn dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB). Dabei ist in den Grenzen des § 126 GWB auch ein Ausschluss für
mehrere Jahre möglich (sog. Vergabesperre). Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124
GWB wird im Falle einer nach-gewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB
wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 02 Erklärung zu
Ausschlussgründen vorzulegen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis
Böblingen und im Enzkreis, bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A
Beschreibung: Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden
aufgelisteten VVS/VPE-Linien: Linienweg 660: Schnellbus Wiernsheim - Mönsheim -
Heimsheim Leonberg und zurück Linienweg 652: Weissach Porsche Heimsheim Dieb
Friolzheim Tiefenbronn Heimsheim Leonberg und zurück Linienweg 653: Weissach /
Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim - Rutesheim - Leonberg und zurück Linienweg 653A:
Heckengäu - Rutesheim / Weissach / JCB-Schule (Schülerverkehr) Es handelt sich
ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der
Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1
beigefügt.
Interne Kennung: LOT-0001 E83343576
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze
der letzten drei Geschäftsjahre 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der
erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: HINWEIS: Sofern das Kriterium Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die
Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare
vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab
dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber
(Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-
Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder
unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder
unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben
müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen
hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. Bei
Bietergemeinschaften ist der Vordruck nur einmal und zusammenfassend für die
Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen
Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei
Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren
Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen
werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen
Linienbündelverantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen.
4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Betriebsleiter nach BOKraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung). Ausreichende
Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei drei Betriebsstandorten
mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, zwei Betriebsstandorten
mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, einem Betriebsstandort
100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der
maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss umfassen, wie viele
Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen Fahrzeugen von dem
Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. 5. Der
Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung); ausreichende
Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio.
Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel
/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem
Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit Eintragung in ein relevantes
Berufsregister angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Sonstiges nicht
auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung)
auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu
ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behalten sich die Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer
durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der
Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um
rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten trägt der
Auftragnehmer die Verantwortung.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: HINWEIS: Sofern das Kriterium Eintragung in das Handelsregister
ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Eignung zur Berufsausübung nicht
auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder
Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014,
S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen des
Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter als
drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich ist das
beste Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 S. 3 GWB, § 58 Abs. 2 VgV). Das Angebot mit
dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Bei gleichem Wertungspreis entscheidet
das Los. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus angebotenen Gesamtpreis zzgl. des
angebotenen Preises für das Zubestellszenario sowie der erwarteten Preissteigerung
(Aufschlag) für die Ausgangsleistung und das Zubestellszenario. Das Zubestellszenario dient
dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise
für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Auf den
Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen wird ein Aufschlag auf den
jeweiligen Preisbestandteil der einzelnen Angebote vorgenommen, um die Preisentwicklung
während der Vertragslaufzeit abzubilden. Die Aufschläge werden wie folgt festgelegt: -
Preisbestandteil Personal: um 16,2 Prozent - Preisbestandteil Kapital: um 9,8 Prozent -
Preisbestandteil Instandhaltung: um 5,2 Prozent - Preisbestandteil Diesel: um 4,9 Prozent -
Preisbestandteil Strom: um 22,0 Prozent - Preisbestandteil sonstiges: um 11,6 Prozent.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E83343576
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E83343576
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Näheres regeln die Vergabeunterlagen; auf § 56 VgV wird
hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/09/2025 10:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die
Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0003). Etwaige Vergabeverstöße muss
der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Böblingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis
Böblingen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Registrierungsnummer: DE 145 047 086
Abteilung: Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Postanschrift: Parkstr. 16
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de
Telefon: +4970316631374
Fax: +4970316631962
Internetadresse: https://www.lrabb.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis
Registrierungsnummer: DE 144 190 080
Abteilung: Amt für Nachhaltige Mobilität, Sachgebiet ÖPNV
Postanschrift: Zähringerallee 3
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt für Nachhaltige Mobilität, Sachgebiet ÖPNV
E-Mail: oepnv@enzkreis.de
Telefon: +4972313089839
Internetadresse: www.enzkreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE 811 469 974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9f7472c1-244e-432a-9073-5b1cfd199cad - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/07/2025 11:17:20 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 140/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2025
Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.lrabb.de
https://www.subreport.de/E83343576
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-485042-2025-DEU.txt
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