Titel :
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DEU-Oranienburg - Deutschland Computeranlagen und Zubehör Lieferung von interaktiven Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel -2 Lose (Ersatz- und Ergänzungsausstattung)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025072300530509313 / 482009-2025
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Veröffentlicht :
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23.07.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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11.08.2025
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Angebotsabgabe bis :
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21.08.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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30200000 - Computeranlagen und Zubehör
30213000 - Personalcomputer
30230000 - Computerbezogene Geräte
39292000 - Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
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DEU-Oranienburg: Deutschland Computeranlagen und Zubehör Lieferung von
interaktiven Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen
des Landkreises Oberhavel -2 Lose (Ersatz- und Ergänzungsausstattung)
2025/S 139/2025 482009
Deutschland Computeranlagen und Zubehör Lieferung von interaktiven Displays
(Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 2 Lose
(Ersatz- und Ergänzungsausstattung)
OJ S 139/2025 23/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Lieferung von interaktiven Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs für
Schulen des Landkreises Oberhavel - 2 Lose (Ersatz- und Ergänzungsausstattung)
Beschreibung: Der Landkreis Oberhavel beschafft für das Marie-Curie-Gymnasium (Los 1)
und das Strittmatter-Gymnasium (Los 2) das Modell Promethean ActivPanel 10 Premium - 86
Zoll mit Promethean ActivSuite und der explizit geforderten Software ActivInspire
Professional , einem separaten Mini-PC mit dem Betriebssystem Windows 11 Professional
(keine EDU-Lizenzen) und dem entsprechenden Haltesystem (Pylonen).
Kennung des Verfahrens: 319d2f01-8860-41f2-aa4f-47275612a72d
Interne Kennung: OV018.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte, 30213000
Personalcomputer, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Waldstraße 1A
Stadt: Hohen Neuendorf
Postleitzahl: 16540
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Oranienburger Straße 30A
Stadt: Gransee
Postleitzahl: 16775
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HM1F
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe §
123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Lieferung Interaktive Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs für das Marie-
Curie-Gymnasium
Beschreibung: Die Ausschreibung umfasst u.a. folgende Leistungen: - Displays inklusive
Zusatzausstattung - Pylonensysteme als Träger der Displays und Whiteboards - separate Mini-
PCs - Installation und Inbetriebnahme der kompletten Systeme und deren Software -
fachgerechte Entsorgung des Verpackungs- und Montagematerials und der Altgeräte -
Garantie und Service Die Besonderheit der in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Leistung liegt in
der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den
bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean. Die
hier aufgeführten Schulen sind ausschließlich mit Promethean-Displays ausgestattet. Die
Anforderung an die explizit genannte Software ergibt sich daraus, dass zur Ansteuerung,
Bedienung und Erstellung von Lehrmaterialien im Rahmen der Unterrichtsvorbereitung und -
durchführung an den genannten Schulen seit vielen Jahren die Software ActivInspire
verwendet wird. Für die Software ActivInspire des Herstellers Promethean gibt es die
Lizenzierungsform Standortlizenzen nicht, wie z.B. bei der Software Smart-Notebook .
Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes
Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät
selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte
aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers
schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend
aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der
interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software ActivInspire ist sowohl für die
Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits
vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die
gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal
vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen
Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein paralleler Einsatz (Mischbetrieb)
interaktiver Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumen der
Schule ist im Hinblick auf eine effiziente und einheitliche Unterrichtsvorbereitung nicht
praktikabel. Umfang Los 1 - 16 Stück Umfang Los 2 - 3 Stück
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39292000
Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Waldstraße 1A
Stadt: Hohen Neuendorf
Postleitzahl: 16540
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Wochen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 30.09.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt
werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters
führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens
in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von
mindestens: Los 1: 200.000,00 EUR Los 2: 40.000,00 EUR je abgeschlossenem
Geschäftsjahr. Bei Angebotsabgabe für beide Lose sind die geforderten Mindestumsätze je
Los zu addieren. Das bedeutet, dass ein Mindestumsatz i.H.v. 240.000,00 EUR netto je
Geschäftsjahr, vorliegen muss. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den
Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite
eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese
Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen
der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen bezogen
auf den Auftragsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren, die spätestens bis zum Tag der
Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B.
Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei
sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie
des Auftragswertes. Vergleichbar meint die Lieferung und Montage von interaktiven Displays
des Herstellers Promethean, Pylonensystemen und Mini-PCs in Schulen oder
Bildungseinrichtungen. Jede Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 25.000,00 EUR
netto aufweisen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern
insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang
marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines
Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU mit folgenden Deckungssummen
je Versicherungsfall (mind. 2-fach pro Kalenderjahr): Personenschäden 1,5 Mio. EUR;
Sachschäden 500.000 EUR) vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1. Eigenerklärung Ausschlussgründe: - Erklärung zu
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur
Eignung der Vergabeunterlagen wird folgende Erklärung gefordert: - Erklärung zur
Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Seitens des Herstellers Promethean ist eine Zertifizierung für den Vertrieb und
für die bestimmungsgemäße Nutzung der Displays erforderlich. Deshalb muss der jeweilige
Bieter mit dem Angebot den Nachweis einer aktuellen Zertifizierung des Herstellers für den
Vertrieb der angebotenen digitalen Displays für das Kalenderjahr vorlegen. Die Zertifizierung
als Vertriebspartner ist zwingend erforderlich, um zu gewährleisten, dass die gemäß
Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 2.8.1) geforderte 5 Jahre Herstellergarantie mit Vor-Ort-
Service herstellerseitig abgesichert wird. Es wird insoweit auf die Garantiebedingungen des
Herstellers verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die
Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HM1F/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HM1F
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5HM1F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/08/2025 08:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 41 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/08/2025 08:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Lieferung Interaktive Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs für das
Strittmatter Gymnasium
Beschreibung: Die Ausschreibung umfasst u.a. folgende Leistungen: - Displays inklusive
Zusatzausstattung - Pylonensysteme als Träger der Displays und Whiteboards - separate Mini-
PCs - Installation und Inbetriebnahme der kompletten Systeme und deren Software -
fachgerechte Entsorgung des Verpackungs- und Montagematerials und der Altgeräte -
Garantie und Service Die Besonderheit der in Los 1 und 2 ausgeschriebenen Leistung liegt in
der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den
bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean. Die
hier aufgeführten Schulen sind ausschließlich mit Promethean-Displays ausgestattet. Die
Anforderung an die explizit genannte Software ergibt sich daraus, dass zur Ansteuerung,
Bedienung und Erstellung von Lehrmaterialien im Rahmen der Unterrichtsvorbereitung und -
durchführung an den genannten Schulen seit vielen Jahren die Software ActivInspire
verwendet wird. Für die Software ActivInspire des Herstellers Promethean gibt es die
Lizenzierungsform Standortlizenzen nicht, wie z.B. bei der Software Smart-Notebook .
Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes
Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät
selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte
aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers
schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend
aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der
interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software ActivInspire ist sowohl für die
Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits
vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die
gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal
vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen
Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein paralleler Einsatz (Mischbetrieb)
interaktiver Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumen der
Schule ist im Hinblick auf eine effiziente und einheitliche Unterrichtsvorbereitung nicht
praktikabel. Umfang Los 1 - 16 Stück Umfang Los 2 - 3 Stück
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39292000
Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Waldstraße 1A
Stadt: Hohen Neuendorf
Postleitzahl: 16540
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Oranienburger Straße 30A
Stadt: Gransee
Postleitzahl: 16775
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Wochen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 30.09.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt
werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters
führt zum Angebotsausschluss.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens
in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von
mindestens: Los 1: 200.000,00 EUR Los 2: 40.000,00 EUR je abgeschlossenem
Geschäftsjahr. Bei Angebotsabgabe für beide Lose sind die geforderten Mindestumsätze je
Los zu addieren. Das bedeutet, dass ein Mindestumsatz i.H.v. 240.000,00 EUR netto je
Geschäftsjahr, vorliegen muss. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den
Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite
eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese
Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen
der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen bezogen
auf den Auftragsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren, die spätestens bis zum Tag der
Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B.
Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei
sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie
des Auftragswertes. Vergleichbar meint die Lieferung und Montage von interaktiven Displays
des Herstellers Promethean, Pylonensystemen und Mini-PCs in Schulen oder
Bildungseinrichtungen. Jede Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 25.000,00 EUR
netto aufweisen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern
insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang
marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines
Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU mit folgenden Deckungssummen
je Versicherungsfall (mind. 2-fach pro Kalenderjahr): Personenschäden 1,5 Mio. EUR;
Sachschäden 500.000 EUR) vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1. Eigenerklärung Ausschlussgründe: - Erklärung zu
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur
Eignung der Vergabeunterlagen wird folgende Erklärung gefordert: - Erklärung zur
Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Seitens des Herstellers Promethean ist eine Zertifizierung für den Vertrieb und
für die bestimmungsgemäße Nutzung der Displays erforderlich. Deshalb muss der jeweilige
Bieter mit dem Angebot den Nachweis einer aktuellen Zertifizierung des Herstellers für den
Vertrieb der angebotenen digitalen Displays für das Kalenderjahr vorlegen. Die Zertifizierung
als Vertriebspartner ist zwingend erforderlich, um zu gewährleisten, dass die gemäß
Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 2.8.1) geforderte 5 Jahre Herstellergarantie mit Vor-Ort-
Service herstellerseitig abgesichert wird. Es wird insoweit auf die Garantiebedingungen des
Herstellers verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die
Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HM1F/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HM1F
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5HM1F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/08/2025 08:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 41 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/08/2025 08:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internetadresse: https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46ba38af-4761-4e5a-b74f-f44e34c60a30 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/07/2025 15:14:08 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 139/2025
Datum der Veröffentlichung: 23/07/2025
Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HM1F
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HM1F/documents
https://www.oberhavel.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-482009-2025-DEU.txt
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