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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Göttingen - Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025072200440505221 / 477526-2025
Veröffentlicht :
22.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.10.2026
Angebotsabgabe bis :
26.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
DEU-Göttingen: Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme
und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen

2025/S 138/2025 477526

Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme und Vermarktung von Papier,
Pappe und Kartonagen
OJ S 138/2025 22/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Göttinger Entsorgungsbetriebe
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Beschreibung: Übernahme und die Verwertung der vom öffentliche-rechtlichen Entsorger
eingesammelten Papier, Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben
im Stadtgebiete der Stadt Göttingen. - Übernahme der erfassten PPK-Fraktion, - Verwertung
der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten
Endverwertungsanlage, - Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach
den gesetzlichen Bestimmungen, - Mengenmeldung, - Dokumentation der Verwertung
Kennung des Verfahrens: 6751ee8e-8875-44c7-9911-6c31c83fa663
Interne Kennung: 111_2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl,
Königsbühl 98, 37079 Göttingen oder Umschlagplatz des späteren Auftragnehmers

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in
Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass
Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben
haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische
Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe
/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes

benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de
/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2)
Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen
Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen
haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160
Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen
insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung
einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist
der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem
Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen
können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle
nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren
Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl.
VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit
der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das
Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden
Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des
Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur
Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle
Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5)
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen
/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den
Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis
zum 19.08.2025, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin
/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der
vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende
Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin
ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine
Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum
Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch
haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen
der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch
Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die
Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
Unter bzw. Nachauftragnehmer. 9) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu
versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur
Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder
Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot
entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die
Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem
Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind
zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang
der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 235) 1.3) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen
Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass
nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des
Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß §
125 GWB.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG) ist als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger mit der
Wahrnehmung aller Aufgaben der Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Göttingen betraut;
dazu gehört die Erfassung und Verwertung der getrennt gesammelten PPK-Fraktion (Papier
/Pappe/Kartonagen) zu ihren Aufgaben. Die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die
Organisation der Sammlung erfolgt in ihrer Zuständigkeit. Bei der zu übernehmenden PPK-
Fraktion handelt es sich ein Gemisch aus Papier, Pappe und Kartonagen einschließlich
Transport-, Verkaufs- und Umschlagsverpackungen (Haushaltssammelware). Die PPK-
Fraktion wird durch den AG unsortiert erfasst und unsortiert in loser Schüttung übergeben. Es
handelt sich laut Abfallverzeichnisverordnung (AVV) um die Abfallschlüsselnummern 15 01 01
und 20 01 01. Der AG setzt zur Erfassung der PPK-Fraktion (AVV-Nr. 20 01 01) aus
Haushalten und dem angebundenen Gewerbe, Hol- und Bringsysteme ein. Neben der
Erfassung über die blaue Papiertonne (120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-MGB) wird
Altpapier über Bündelsammlungen (Vereine, Kirchen, Feuerwehren und Verbände), die
Containerabfuhr, den Recyclinghof und in Einzelfällen gegebenenfalls durch beauftragte Dritte
erfasst. Im Jahr 2022 wurden 7.566 Mg, im Jahr 2023 7.145 Mg und im Jahr 2024 6.926 Mg

erfasst. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 (01.01.25 bis 31.05.25) wurden
insgesamt 2.721 Mg erfasst Sechs Duale Systeme haben ihren Herausgabeanspruch nach 22
Abs. 4 Satz 7 VerpackG geltend gemacht, die übrigen Systeme haben der gemeinsamen
Verwertung zugestimmt. Die zu erwartende Jahresgesamtmenge 2025/2026 von ca. 6.700 Mg
beinhaltet die Verpackungsmengen der Dualen Systeme. Der Anteil dieser sechs Systeme
(Herausgabeanspruch) an der Gesamtjahresmenge von ca. 6.700 Mg beträgt ca. 1.393 Mg.
Die durch den zukünftigen Auftragnehmer zur übernehmenden und zu verwertenden Menge
an Altpapier reduziert sich somit auf ca. 5.307 Mg/Jahr. Die Unterscheidung zwischen dem
hoheitlichen Anteil und dem Verpackungsanteil dient ausschließlich der klaren Abgrenzung
hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten. Die Erfassung der PPK-Fraktion durch den
Auftraggeber erfolgt vor allem durch Pressmüllfahrzeuge, jedoch teilweise auch mit anderen
Kommunalfahrzeugen. Die durchschnittliche arbeitstägliche Erfassungsmenge, inklusive der
Menge der dualen Systeme, lag im Jahr 2024 bei rund 26,43 Mg pro Tag auf Basis von 262
Abfuhrtagen, die maximale Tagesmenge bei rund 40 Mg pro Tag an einigen wenigen Tagen
im Jahr. Nach Feiertagen, welche auf Werktagen (Montag Freitag) liegen, wird
nachgefahren. Nur der Karfreitag wird vorgefahren. Veränderungen im Papieraufkommen, z.B.
durch Steigerung der gewerblichen Sammelaktivitäten privater Entsorger, liegen nicht im
Einflussbereich des AG. Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt
Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst: Übernahme der von der AG erfassten
PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz, der im
Stadtgebiet Göttingen liegen muss. Alternativ kann auch der Umschlagplatz des AG genutzt
werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der
Bauabfallverwertungsdeponie Königsgsbühl. Herausgabe bestimmter Mengen an die dualen
Systembetreiber, welche die Herausgabe gemeldet haben. Verwertung der von der AG
übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten
Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende Aufbereitung und/oder
Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen
des Auftragnehmers. Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den
gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw.
Verwertungsanlage(n) zu Grunde liegen. Mengenmeldung gegenüber den beteiligten dualen
Systemen durch den Auftragnehmer. Dokumentation der Vermarktung bzw. Verwertung und
monatlicher Mengennachweis gegenüber der AG.
Interne Kennung: 0

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl,
Königsbühl 98, 37079 Göttingen oder Umschlagplatz des späteren Auftragnehmers

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025

Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der
Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der
Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.
Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth
/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den
vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten
Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank
vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten
Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im
Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw.
zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der
dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt
werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes
oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die
EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV
hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet,
bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden
Aufgabenstellung ver gleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, sofern ent sprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene
Umsatz nicht ge nau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz
anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist
dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweili gen

Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die
Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auf trages anzugeben.
Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies zu erläutern. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache
beizubringen.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem
Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestens drei Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV). Die
vorgelegten Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre, gemessen ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sein. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu
machen: - Beschreibung des Leistungsumfangs (Sammlung, Übernahme, Verwertung), -
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners, - Auftragsvolumen in Mg, -
Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung: Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (gemäß
§ 56 KrWG)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg
(en) unter Benennung der Endverwertungsanlage(n) mit Anschrift und Ansprechpartner. -
Angaben zum Umschlagplatz (Formular Anhang1_Bieterangabe_Umschlagplatz). -
Bescheinigung über die Verfügbarkeit des vom Auftragnehmer bereitgestellten
Umschlagplatzes durch den Betreiber der Umschlaganlage. (Nur erforderlich, wenn ein
anderer Umschlagplatz als der des Auftraggebers genutzt werden soll). - Verbindliche
Erklärung der Endverwertungsanlage(n) zur Annahme der im Rahmen dieser Ausschreibung
anfallenden PPK-Mengen im Falle des Zuschlags an den Bieter.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte
Dritte ausschließlich LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die
Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO VI einhalten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/08/2025 10:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/145711
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich
elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal
eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 10.2 des
Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten
20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben
spätestens 8 Werktage nach Rechnungseingang zu erfolgen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internetadresse: https://www.goettingen.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Göttinger Entsorgungsbetriebe

Registrierungsnummer: DE115303707
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Telefon: 0551 400 2310
Internetadresse: https://www.geb-goettingen.de
Profil des Erwerbers: https://www.geb-goettingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f1726f9-f141-4b34-bc97-c5adb9c881c6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/07/2025 07:35:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 138/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/07/2025

Referenzen:
https://www.geb-goettingen.de
https://www.goettingen.de/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/145711
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-477526-2025-DEU.txt

 
 
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