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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Göttingen - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025060501051186388 / 365264-2025
Veröffentlicht :
05.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
10.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
DEU-Göttingen: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und
stoffgleichen Nichtverpackungen

2025/S 107/2025 365264

Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
OJ S 107/2025 05/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Göttinger Entsorgungsbetriebe
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen
Nichtverpackungen
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen
Nichtverpackungen, gesammelt im System Wertstofftonne, aus dem Stadtgebiet Göttingen
Zum 01.01.2024 wurde in der Stadt Göttingen eine Wertstofftonne zur Erfassung von
Leichtstoffverpackungen (LVP) aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen und zusätzlich
stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) eingeführt. Hierfür haben sich die dualen
Systembetreiber mit der Stadt Göttingen auf ein Gebietsteilungsmodell geeinigt. Gegenstand
der Ausschreibung sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen,
welche seit dem 01.01.2024 in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen
Verwertung zugeführt werden müssen. Die Menge des zu übernehmenden
Wertstoffsammelgemisches beläuft sich voraussichtlich auf 1.200 Mg im ausgeschriebenen
Vertragszeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die ausgeschriebenen Leistungen
umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung
/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die
Teilleistungen: Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum
Königsbühl (Kapitel 3.3), Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw.
weiteren Behandlungsanlagen, ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung
des Wertstoffsammelgemisches, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige
Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden
Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe.
Kennung des Verfahrens: b0cb2e1a-235e-4836-9a3c-fd04f271ae78
Interne Kennung: 88_2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen

2.1.2. Erfüllungsort

Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsort und Übernahme des Wertstoffsammelgemisches:
Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA Königsbühl), Königsbühl 98, 37079 Göttingen.
Der Auftragnehmer transportiert das Abfallgemisch sodann zu den Behandlungsanlagen
gemäß Angebot, wo die weitere Behandlung stattfindet.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in
Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass
Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben
haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische
Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe
/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes
benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de
/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2)
Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen
Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen
haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160
Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen
insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung
einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist
der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem
Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen
können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle
nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren
Vergabeunterlagen einschl. Fragen/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK
Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit
der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das
Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden
Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des
Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur
Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle
Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5)
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen
/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den
Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis
zum 03.07.2025, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin
/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der
vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende
Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin

ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine
Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum
Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch
haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen
der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch
Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die
Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
Unter bzw. Nachauftragnehmer. 9) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu
versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur
Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder
Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot
entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die
Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Verstoß
gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten die
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu
erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind
zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang
der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen
Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236) 1.4) Erklärung, dass
nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des
Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß §
125 GWB.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen
Nichtverpackungen
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Übernahme, der
Transport, die Sortierung und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Wertstoffe,
bestehend aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP).
Leistungsgegenstand sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt
Göttingen, welche in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung
zugeführt werden. - Leistungsumfang: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die
Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des
anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: Übernahme
des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), Transport
des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen,
ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches,
ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der
Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und
Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe, lückenlose Dokumentation der vom
Auftraggeber übernommenen Wertstoffe. Die Mengen an Flüssigkeitskartons, welche
körperlich am Standort der Behandlungsanlage an die dualen Systembetreiber übergeben
wurden, müssen dokumentiert und monatlich an den Auftraggeber gemeldet werden. - Das
ausschreibungsgegenständliche Sammelgemisch setzt sich aus LVP und sNVP zusammen.
Eine Trennung beider Fraktionen findet weder während noch nach der Sammlung statt. Die
Qualität des Sammelgutes entspricht damit derjenigen, welche die
Verpackungsrücknahmesysteme ihren Leistungsvertragspartnern für die Sortierung
/Verwertung übergeben, jedoch verändert durch das zusätzliche Vorhandensein von sNVP.
Die Qualität ist schwankend. Der Auftraggeber kann keine Zusicherungen hinsichtlich der
Qualität der Abfälle geben. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Preisanpassung bei
einer Veränderung der Qualität des grundsätzlich heterogenen Materials. Dasselbe gilt im
Falle von Mengenveränderungen. Da die Wertstofftonne ab dem 01.01.2024 neu in der Stadt
Göttingen eingeführt wurde, liegen noch keine Langzeiterfahrungen hinsichtlich der zu
erwartenden finalen jährlichen Sammelmenge des neuen Sammelgemisches vor. Die der
Ausschreibung zugrunde liegende Sammelmenge (Sammelgemisch aus LVP und sNVP)
beträgt ca. 1.200 Mg pro Jahr. Der Auftragnehmer hat die Sammelmenge auch dann
vollständig zu übernehmen und zu verwerten, wenn diese höher oder niedriger ausfällt. Dem
Auftragnehmer obliegt die Sortierung und die anschließende vollständige, ordnungsgemäße
und schadlose sowie hochwertige Verwertung der übergebenen Wertstoffe einschließlich
etwaiger darin enthaltener Verunreinigungen und Störstoffe. Die Kosten für die Entsorgung
von Verunreinigungen und Störstoffen sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die
Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers schließt, vorbehaltlich der nachfolgenden
Einschränkung hinsichtlich der Flüssigkeitskartonagen, die vollständige Vermarktung bzw.
Verwertung der Behandlungsprodukte und die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung
(Verwertung oder Beseitigung) aller weiteren Behandlungsreste ein. Abweichend von den
vorstehenden Vorgaben hat der Auftragnehmer die Fraktion der Flüssigkeitskartons (0510
Flüssigkeitskartons) auszusortieren und den Systembetreibern entsprechend der
vorgegebenen Produktspezifikation (Anlage 1) kostenfrei, entsprechend ihrem jeweiligen
Planmengenanteil, der für die Zuweisung der Sortiermengen zugrunde gelegt wird, an der
Sortieranlage körperlich zur Verfügung zu stellen. Die für den Transport eingesetzten
Transportsysteme müssen technisch mangelfrei sein und allen gesetzlichen Anforderungen
genügen. Bei der Durchführung der Transporte trägt der Auftragnehmer eigenverantwortlich

jederzeit Sorge für die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen und untergesetzlichen
Vorschriften, insbesondere des Abfallrechts und des Arbeitsschutzrechts. Im Sinne der
Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich LKW-
Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO
VI einhalten.
Interne Kennung: 0

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsort und Übernahme des Wertstoffsammelgemisches:
Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA Königsbühl), Königsbühl 98, 37079 Göttingen.
Der Auftragnehmer transportiert das Abfallgemisch sodann zu den Behandlungsanlagen
gemäß Angebot, wo die weitere Behandlung stattfindet. Die Abholtermine werden für die
jeweilige Woche vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in der jeweiligen Vorwoche
terminiert sobald eine hinreichende bzw. wirtschaftliche Transporteinheit bereitsteht.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der
Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der
Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.
Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth
/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den

vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten
Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank
vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten
Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im
Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw.
zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der
dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt
werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes
oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die
EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV
hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4
ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet,
bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem
Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung
vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung über die Durchführung der Verwertung von LVP und SNVP in
Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu
Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme,
Ausführungszeitraum.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen:
Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV (gemäß § 56
KrWG).

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg
(en) unter Benennung der Verwertungs- bzw. Sortieranlagen. Angabe, für welche Kapazität
die Behandlungsanlage genehmigt ist. Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest
kontrahierten Mengen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/07/2025 10:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/143088
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich
elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal
eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20
Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen werden

spätestens 30 Werktage nach Rechnungseingang erfolgen. Grundlage für die monatliche
Abrechnung sind folgende Unterlagen: Nachweis der Mengen auf Basis aller Wiegebelege,
Rechnungen elektronisch an elektronischerRechnungseingangGEB@goettingen.de.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle

E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internetadresse: https://www.goettingen.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Registrierungsnummer: DE115303707
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Telefon: 0551 400 2310
Internetadresse: https://www.geb-goettingen.de
Profil des Erwerbers: https://www.geb-goettingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0f47a2b-14ea-4920-b2e2-b5e6d658bfcc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2025 07:47:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 107/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025

Referenzen:
https://www.geb-goettingen.de
https://www.goettingen.de/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/143088
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
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