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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Potsdam - Deutschland Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025060500411983762 / 362789-2025
Veröffentlicht :
05.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
02.07.2025
Angebotsabgabe bis :
09.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71322500 - Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
DEU-Potsdam: Deutschland Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik

2025/S 107/2025 362789

Deutschland Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Rahmenvertrag für die
Planung von Straßenverkehrstechnik
OJ S 107/2025 05/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für die Planung von
Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits
signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam mit 2 Losen. Das
Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung sowie Übersichtskarte und Tabellenübersicht
des Straßennetzes, in zwei Lose aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend,
dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2
gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von
Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung,
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe,
Mitwirkung bei der Vergabe und verkehrstechnische Abnahme). Es besteht keine Exklusivität
und keine Abrufverpflichtung.
Kennung des Verfahrens: 4ef7aa6a-99bf-4b62-89c2-7f52f6b2b57c
Interne Kennung: OV-L-475-171-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMYR Die elektronische
Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform
Vergabemarktplatz Brandenburg vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als

Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter
http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in
Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls
vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische
Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123
ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Einreichung der Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123
ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Einreichung der Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Betrugsbekämpfung: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Korruption: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat
einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
nach § 50 VgV möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Einreichung der Eigenerklärung über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle

einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Einreichung der Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einreichung
der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Einreichung der Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Einreichung der Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Einreichung der Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Einreichung der
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einreichung der Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123
ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer

Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für
jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123
ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Einreichung der
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Einreichung
der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Einreichung
der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
(Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123
ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bearbeitungsbereich 1 Stadt Außenbereich
Beschreibung: Es soll einen Rahmenvertrag für die verkehrstechnische Planung neuer
Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der
Landeshauptstadt Potsdam für 1 Jahr mit der Option der 3-maligen Verlängerung um 1 Jahr
(Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre) geschlossen werden. Das Stadtgebiet wird, gemäß der
Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in zwei Bearbeitungsbereiche
aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1
Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht
Bearbeitungsbereich 2.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81

Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach
Zuschlagserteilung . Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das
Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer
Frist von 3 Monaten vor Ende eines Vertragsjahres gekündigt hat. Die Laufzeit des Vertrages
beträgt maximal 4 Jahre.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Rahmenvertrag für maximal 4 Jahre, danach neue Ausschreibung
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen
Leistungsabruf pro Los jährlich 151.261 Euro netto (180.000 Euro brutto) und für die gesamte
- einschließlich automatisch verlängerter Vertragslaufzeit 605.042 Euro netto (720.000 Euro
brutto). Der Höchstwert pro Los wird auf 726.050 Euro netto (864.000 brutto) für die gesamte -
einschließlich automatisch verlängerter - Vertragslaufzeit taxiert (Rahmenobergrenze). In
Bezug auf die Wertung sind genaue Details der Wertungsmatrix 1. - 1.5 zu entnehmen. In
Bezug auf das Vergabeverfahren sind die Bewerbungsbedingungen (Formular 3.0) und das
Informationsblatt zur Datenverarbeitung Vergaben (Formular 6.1) zu beachten.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Das Unternehmen muss über die letzten drei Jahre jeweils in jedem Jahr
200.000 EUR Mindestumsatz nachweisen. Siehe Formblatt 4.9 Erklärung Umsatz.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge
/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es
sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten
anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu
nehmen (sofern einschlägig). (2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen,
finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die
diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer
Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). (3) Sofern eine Nachunternehmerschaft

vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in
Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer /
Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): (1) Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (2)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (3) Vereinbarung zwischen
dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren)
Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis Grund-/erweiterte Grundleistungen (Bedarfspositionen)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreise (inkl. Umsatzsteuer) für
die Grund-/Bedarfspositionen (erweiterte Grundleistungen) aus der Honorartabelle erhält 30
Preispunkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten
Angebotspreises 0 Preispunkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote
erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 30 - 30 x (Angebotssumme Bieter -
Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei
der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis Stundenlohn für Besondere Leistungen
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) für
alle Stundenlöhne für die Besonderen Leistungen aus der Honorartabelle erhält 20
Preispunkte. Ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten
Angebotspreises erhält 0 Punkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote
erfolgt ebenfalls an Hand folgender Formel: Preispunkte = 20 - 20 x (Angebotssumme Bieter -
Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei
der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Der
Auftraggeber wird die erreichten Punktzahlen auf zwei Nachkommastellen runden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bieteraufgabe
Beschreibung: Bei der Wertung der aufgeführten Kriterien übt die Auftraggeberin ihren
subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der
vorgestellten Lösung der Testaufgabe vor. Die Auftraggeberin wird dabei für die 3 Kriterien, 1.
Darstellung der verkehrlichen Rahmenbedingungen und Defizite im Kontext der städtischen
Zielsetzungen und verkehrlichen Besonderheiten am KP 2.Konzeptionelle Lösungsansätze zur
Signalisierung unter Berücksichtigung aller Anforderungen (z. B. alle Verkehrsarten, QM,
Barrierefreiheit) 3.Struktur, Argumentation und Darstellung der Unterlage (z. B.
Nachvollziehbarkeit, Umgang mit Zielkonflikten, Visualisierung, Indikatorenauswahl), jeweils
folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte= unzureichend - Der Bieter lässt eine
Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung nicht oder nur im geringen
Maße erwarten lässt oder die Beschreibungen sind derart allgemein und unverbindlich oder

unvollständig/fehlend, so dass keine Bewertung erfolgen kann. 1 Punkt= ausreichend - Der
Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in einem
gerade noch vertretbaren Maße erwarten lässt, obwohl die Beschreibung Mängel aufweist. 2
Punkte= befriedigend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung
der Zielstellung im Allgemeinen erwarten lässt. 3 Punkte= gut - Der Bieter lässt eine
Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in vollem Umfang erwarten
lässt. 4 Punkte= sehr gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine
Erfüllung der Zielstellung im besonderen Maße erwarten lässt. In der Summe der
Punktewertung der 3 Kriterien kann mit der Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor eine
maximale Leistungspunktzahl von 80 erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten
Leistungspunktzahl erhält 50 Wertungspunkte (50 % Gewichtung der Gesamtwertungskriterien
(Preis und Qualität) Die Leistungspunkte der anderen Bieter werden dementsprechend ins
Verhältnis gesetzt. Bei der Berechnung wird der Wert auf 2 Stellen nach dem Komma
begrenzt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen des einzusetzenden Personals
Beschreibung: Es werden alle Bieter im Rahmen der Abgabe eines Angebotes aufgefordert,
mitarbeiterbezogene Referenzen anzugeben. x Für den Projektbearbeiter sind mind. 6
mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. xFür den
stellvertretenden Projektbearbeiter sind mind. 3 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den
letzten 3 Jahren zu benennen. Sofern ein Kriterium und somit eine Referenz als nicht erfüllt
bewertet wird, ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Sofern mehr als 6
bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten 6 bzw. 3 Referenzen zur
Wertung herangezogen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHMYR/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHMYR

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YCRHMYR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 2 VgV werden fehlende nicht leistungsbezogende
Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Vergabemarktplatz Brandenburg
Zusätzliche Informationen: mindestens 2 Vertreter des Auftragsgebers nach § 55 Absatz 2 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Vertrag (Formulare 3.4.1-3.4.4) (2)
Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (3)
Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
(Formular 4.12) (4) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
BbgVerG (Formular 5.3) (5) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
BbgVerG für Nachunternehmer, sofern einschlägig (Formular 5.4) (6) Informationsblatt
Datenverarbeitung Verträge (Formular 6.2)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer
Zusätzliche Informationen (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über
sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die
Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der
Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose
Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber
/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert.
Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich
im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der
Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten
haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu
diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine
Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von
Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den
Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an
diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen-
unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden
Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine
Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird
auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die
Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden
Nachweisen und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die
Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer
Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen
Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht
deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot
beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä.
ist bitte abzusehen. Diese werden nichtberücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und
Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch
berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen
zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von
Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des
selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der
unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten
Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich
Vergabemanagement

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Bearbeitungsbereich 2 Stadt Innenbereich
Beschreibung: Es soll einen Rahmenvertrag für die verkehrstechnische Planung neuer
Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der
Landeshauptstadt Potsdam für 1 Jahr mit der Option der 3-maligen Verlängerung um 1 Jahr
(Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre) geschlossen werden. Das Stadtgebiet wird, gemäß der
Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in zwei Bearbeitungsbereiche
aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1
Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht
Bearbeitungsbereich 2.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach
Zuschlagserteilung . Nach Ablauf einer Grundlaufzeit von einem Jahr verlängert sich das
Vertragsverhältnis dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn die AG nicht innerhalb von einer
Frist von 3 Monaten vor Ende eines Vertragsjahres gekündigt hat. Die Laufzeit des Vertrages
beträgt maximal 4 Jahre.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Rahmenvertrag für maximal 4 Jahre, danach neue Ausschreibung
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen
Leistungsabruf pro Los jährlich 151.261 Euro netto (180.000 Euro brutto) und für die gesamte
- einschließlich automatisch verlängerter Vertragslaufzeit 605.042 Euro netto (720.000 Euro
brutto). Der Höchstwert pro Los wird auf 726.050 Euro netto (864.000 brutto) für die gesamte -
einschließlich automatisch verlängerter - Vertragslaufzeit taxiert (Rahmenobergrenze). In
Bezug auf die Wertung sind genaue Details der Wertungsmatrix 1. - 1.5 zu entnehmen. In
Bezug auf das Vergabeverfahren sind die Bewerbungsbedingungen (Formular 3.0) und das
Informationsblatt zur Datenverarbeitung Vergaben (Formular 6.1) zu beachten.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Das Unternehmen muss über die letzten drei Jahre jeweils in jedem Jahr
200.000 EUR Mindestumsatz nachweisen. Siehe Formblatt 4.9 Erklärung Umsatz.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge
/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es
sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten
anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu
nehmen (sofern einschlägig). (2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen,
finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die
diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer
Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). (3) Sofern eine Nachunternehmerschaft
vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in
Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer /
Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): (1) Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (2)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (3) Vereinbarung zwischen
dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren)
Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis Grund-/erweiterte Grundleistungen (Bedarfspositionen)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreise (inkl. Umsatzsteuer) für
die Grund-/Bedarfspositionen (erweiterte Grundleistungen) aus der Honorartabelle erhält 30
Preispunkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten
Angebotspreises 0 Preispunkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote
erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 30 - 30 x (Angebotssumme Bieter -
Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei
der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bruttogesamtpreis Stundenlohn für Besondere Leistungen
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) für
alle Stundenlöhne für die Besonderen Leistungen aus der Honorartabelle erhält 20
Preispunkte. Ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten
Angebotspreises erhält 0 Punkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote
erfolgt ebenfalls an Hand folgender Formel: Preispunkte = 20 - 20 x (Angebotssumme Bieter -
Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei

der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Der
Auftraggeber wird die erreichten Punktzahlen auf zwei Nachkommastellen runden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bieteraufgabe
Beschreibung: Bei der Wertung der aufgeführten Kriterien übt die Auftraggeberin ihren
subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der
vorgestellten Lösung der Testaufgabe vor. Die Auftraggeberin wird dabei für die 3 Kriterien, 1.
Darstellung der verkehrlichen Rahmenbedingungen und Defizite im Kontext der städtischen
Zielsetzungen und verkehrlichen Besonderheiten am KP 2.Konzeptionelle Lösungsansätze zur
Signalisierung unter Berücksichtigung aller Anforderungen (z. B. alle Verkehrsarten, QM,
Barrierefreiheit) 3.Struktur, Argumentation und Darstellung der Unterlage (z. B.
Nachvollziehbarkeit, Umgang mit Zielkonflikten, Visualisierung, Indikatorenauswahl), jeweils
folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte= unzureichend - Der Bieter lässt eine
Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung nicht oder nur im geringen
Maße erwarten lässt oder die Beschreibungen sind derart allgemein und unverbindlich oder
unvollständig/fehlend, so dass keine Bewertung erfolgen kann. 1 Punkt= ausreichend - Der
Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in einem
gerade noch vertretbaren Maße erwarten lässt, obwohl die Beschreibung Mängel aufweist. 2
Punkte= befriedigend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung
der Zielstellung im Allgemeinen erwarten lässt. 3 Punkte= gut - Der Bieter lässt eine
Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in vollem Umfang erwarten
lässt. 4 Punkte= sehr gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine
Erfüllung der Zielstellung im besonderen Maße erwarten lässt. In der Summe der
Punktewertung der 3 Kriterien kann mit der Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor eine
maximale Leistungspunktzahl von 80 erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten
Leistungspunktzahl erhält 50 Wertungspunkte (50 % Gewichtung der Gesamtwertungskriterien
(Preis und Qualität) Die Leistungspunkte der anderen Bieter werden dementsprechend ins
Verhältnis gesetzt. Bei der Berechnung wird der Wert auf 2 Stellen nach dem Komma
begrenzt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen des einzusetzenden Personals
Beschreibung: Es werden alle Bieter im Rahmen der Abgabe eines Angebotes aufgefordert,
mitarbeiterbezogene Referenzen anzugeben. x Für den Projektbearbeiter sind mind. 6
mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. xFür den
stellvertretenden Projektbearbeiter sind mind. 3 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den
letzten 3 Jahren zu benennen. Sofern ein Kriterium und somit eine Referenz als nicht erfüllt
bewertet wird, ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Sofern mehr als 6
bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten 6 bzw. 3 Referenzen zur
Wertung herangezogen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHMYR/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHMYR

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YCRHMYR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 2 VgV werden fehlende nicht leistungsbezogende
Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Vergabemarktplatz Brandenburg
Zusätzliche Informationen: mindestens 2 Vertreter des Auftragsgebers nach § 55 Absatz 2 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Vertrag (Formulare 3.4.1-3.4.4) (2)
Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (3)
Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
(Formular 4.12) (4) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
BbgVerG (Formular 5.3) (5) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
BbgVerG für Nachunternehmer, sofern einschlägig (Formular 5.4) (6) Informationsblatt
Datenverarbeitung Verträge (Formular 6.2)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer
Zusätzliche Informationen (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über
sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die
Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der
Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose
Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber
/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert.
Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich
im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der
Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten
haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu
diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine
Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von
Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den
Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an
diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen-
unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden
Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine
Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird
auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die
Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden
Nachweisen und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die
Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer

Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen
Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht
deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot
beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä.
ist bitte abzusehen. Diese werden nichtberücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und
Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch
berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen
zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von
Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des
selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der
unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten
Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich
Vergabemanagement

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Telefon: +49 331289-0
Internetadresse: https://www.potsdam.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a28d54e4-ebf9-41b7-b341-2b9bb34bf154 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2025 14:11:05 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 107/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHMYR
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHMYR/documents
https://www.potsdam.de/de
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