Titel :
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DEU-Berlin - Berg-, umwelt-, haushalts-, vertrags- und arbeitsrechtlichen Beratung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025042407273784751 / 953545-2025
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Veröffentlicht :
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24.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.05.2025
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Angebotsabgabe bis :
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30.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
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Berg-, umwelt-, haushalts-, vertrags- und arbeitsrechtlichen Beratung für die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die
Braunkohlesanierung (GS StuBA)
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Los 1,
Berg-, umwelt-, haushalts- und vertragsrechtliche Beratung:
Offizielle Bezeichnung:
LMBV mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung;
Straße, Hausnummer: Mohrenstraße 60;
Postleitzahl: 10117;
Ort: Berlin;
Land: DE;
Internet-Adresse: www.braunkohlesanierung.de;
E-Mail: vergabe@gs-stuba.de
Los 2, Arbeitsrechtliche Beratung: Offizielle Bezeichnung: LMBV mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung;
Straße, Hausnummer: Mohrenstraße 60; Postleitzahl: 10117; Ort: Berlin; Land: DE; Internet-Adresse:
https://www.braunkohlesanierung.de/; E-Mail: vergabe@gs-stuba.de
Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.
Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: GS202402JB
3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
4) Ggf. in den Fällen des 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die
Vergabeunterlagen: nicht angegeben
5) Art und Umfang der Leistung: Los 1:
Die GS StuBA beabsichtigt, juristische Beratungsleistungen extern an eine Rechtsanwaltskanzlei als rahmenvertraglich gebundenen
Auftragnehmer zur Unterstützung ihres Prüfauftrages bzw. ihres Geschäftsbetriebs zu vergeben.
Die juristische Beratung betrifft insbesondere
a) Verpflichtungs- und Handlungsgrundlagen der LMBV im Rahmen der Braunkohlensanierung einschließlich,
Klärungen bei komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen
Klärung einer Mitfinanzierung eines Dritten an den Maßnahmenkosten einschließlich Vorschlag zur Mitfinanzierungshöhe,
Entschädigungen/Schadensersatz, insbesondere Bergschadensersatz nach BBergG und BergG der DDR einschließlich Vorschlag der
Regulierungshöhe
Erstreckung Bergrecht - insbesondere Bergrecht als Trägerverfahren bei der Durchführung von geotechnischen
Sicherungsmaßnahmen gesperrter Innenkippen
Vorlagen für Sitzungen der StuBA-Arbeitsgruppen und des StuBA
b) Überprüfungen zum Umfang der rechtlichen Sanierungsverpflichtungen der LMBV auf Grundlage der aktuellen Rechts- und
Erkenntnislage und Empfehlung einer Finanzierungszuordnung 2, 3 VA II Braunkohlesanierung
c) Übertragungen und Verkäufe von Übertragungsgegenständen der LMBV auf vom Bund unabhängige Trägerstrukturen
d) Vorbereitung und Begleitung eines Folgeabkommens zur Braunkohlesanierung
e) Themen, die den Geschäftsbetrieb der GS StuBA betreffen (insb. Geschäftsordnung, Arbeitsorganisation, Ausschreibung und
Vergabe von Leistungen an Dritte, Vertragsbeziehungen zu Dritten, besondere arbeitsrechtliche Aufgabenstellungen).
Der Auftragnehmer muss über umfangreiche Kenntnisse zu
bergrechtlichen,
wasserrechtlichen
umweltrechtlichen,
zuwendungsrechtlichen,
vertragsrechtlichen,
gesellschaftsrechtlichen und
arbeitsrechtlichen
Themen verfügen.
Durch den beabsichtigten Rahmenvertrag wird weder ein Anspruch des Vertragspartners auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf
die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Mit dem Abschluss eines Rahmenvertrags ist auch kein
Anspruch des Vertragspartners auf Exklusivität der betreffenden Rechtsberatung verbunden. Vielmehr bleibt es der GS StuBA
vorbehalten, im Einzelfall für die Rechtsberatung auf einem der in Rede stehenden Rechtsgebiete einen anderen Rechtsanwalt
einzuschalten, wenngleich dies die Ausnahme bleiben soll.
Als Beginn des Vertragszeitraums ist der 15. Juli 2025 vorgesehen. Zunächst soll die Rahmenlaufzeit drei Jahre betragen mit
der Option einer zweijährigen Verlängerung.
Nach derzeitiger Schätzung sind für die Aufgabenerfüllung vom Auftragnehmer durchschnittlich Aufträge mit einem Volumen von
15 Stunden pro Monat zu erbringen. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf eine Auftragsvergabe durch den
Auftraggeber.
Los 2:
Die GS StuBA beabsichtigt, arbeitsrechtliche Beratungsleistungen extern an eine Rechtsanwaltskanzlei als rahmenvertraglich
gebundenen Auftragnehmer zu vergeben.
Die juristische Beratung betrifft insbesondere arbeitsrechtliche Themen wie die
Gestaltung von Arbeitszeit- und Tätigkeitserfassung,
Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsverträgen,
Unterstützung bei der Fortsetzung bzw. Beendigung von Arbeitsverhältnissen und
Gestaltung von Regelungen zu Sonder- und Zusatzzahlungen
sowie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat der GS StuBA zur
Erstellung und Aktualisierung von Betriebsvereinbarungen,
Begleitung von Betriebsratswahlen und
Abgrenzung von Einsichts- und Auskunftsbefugnissen.
Weitere Rechtsgebiete, wie z. B. das Medien- und IT-Recht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht sowie Versicherungsrecht bis
hin zum Straf- und allgemeinen Zivilrecht können Gegenstand der Beratungen sein.
Durch den beabsichtigten Rahmenvertrag wird weder ein Anspruch des Vertragspartners auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf
die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Mit dem Abschluss eines Rahmenvertrags ist auch kein
Anspruch des Vertragspartners auf Exklusivität der betreffenden Rechtsberatung verbunden. Vielmehr bleibt es der GS StuBA
vorbehalten, im Einzelfall für die Rechtsberatung auf einem der in Rede stehenden Rechtsgebiete einen anderen Rechtsanwalt
einzuschalten, wenngleich dies die Ausnahme bleiben soll.
Als Beginn des Vertragszeitraums ist der 15. Juli 2025 vorgesehen. Zunächst soll die Rahmenlaufzeit drei Jahre betragen mit
der Option einer zweijährigen Verlängerung.
Nach derzeitiger Schätzung sind für die Aufgabenerfüllung vom Auftragnehmer durchschnittlich Aufträge mit einem Volumen von
25 Stunden pro Jahr zu erbringen. Zur Kompensation von Auftragsspitzen sind im Angebot für zwei Jahr eine doppelte
Stundenanzahl einzukalkulieren, sodass sich der Gesamtstundenaufwand für den gesamten Auftragszeitraum auf insgesamt 175
Stunden beziffert.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf eine Auftragsvergabe durch den Auftraggeber.
Sämtliche in den Losen 1 und 2 ausgeschriebene Beratungsleistungen sind vom Auftragnehmer in deutscher Sprache vorzunehmen.
Ort(e) der Leistungserbringung: Los 1, Berg-, umwelt-, haushalts- und vertragsrechtliche Beratung: Offizielle Bezeichnung: LMBV
mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung; Straße, Hausnummer: Mohrenstraße 60; Postleitzahl: 10117;
Ort: Berlin; Land: DE Los 2, Arbeitsrechtliche Beratung: Offizielle Bezeichnung: LMBV mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für
die Braunkohlesanierung; Straße, Hausnummer: Mohrenstraße 60; Postleitzahl: 10117; Ort: Berlin; Land: DE
6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die hier ausgeschriebenen juristischen Beratungsleistungen werden in zwei
Losen untergliedert:
Los 1: Berg-, umwelt-, haushalts- und vertragsrechtliche Beratung
Los 2: Arbeitsrechtliche Beratung
Eine ausführliche Beschreibung der Lose ist der Aufgabenstellung bzw. der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
7) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Los 1, Berg-, umwelt-, haushalts- und vertragsrechtliche Beratung: Beginn:
15.07.2025, Ende: 13.07.2029, Als Beginn des Vertragszeitraums ist der 15. Juli 2025 vorgesehen. Zunächst soll die
Rahmenlaufzeit drei Jahre betragen mit der Option einer zweijährigen Verlängerung.; Los 2, Arbeitsrechtliche Beratung:
Beginn: 15.07.2025, Ende: 13.07.2029, Als Beginn des Vertragszeitraums ist der 15. Juli 2025 vorgesehen. Zunächst soll die
Rahmenlaufzeit drei Jahre betragen mit der Option einer zweijährigen Verlängerung.
9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne
Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3159466/zustellweg-auswaehlen.
10) Angebotsfrist: 30.05.2025, 12:00 Uhr; Bindefrist: 10.07.2025
11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Gemäß 21 Abs. 5 UVgO wird auf Sicherheitsleistungen verzichtet.
12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Zahlung erfolgt bis auf
Weiteres nach Erfüllung der Leistung. Abschlagszahlungen durch den Auftraggeber werden geleistet für
nachgewiesene/vertragsgemäße Leistungen. Weitere Informationen: siehe Formblätter 632 und 632/1 sowie Informationsschreiben
X-Rechnung
13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung
des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Los 1:
Für die Bewertung der Eignung weist der Auftragnehmer die Zulassung zum/-r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einer des in der
Kanzlei tätigen und für den Auftrag bestimmten Mitarbeitenden nach.
Ebenfalls ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß 51 Bundesrechtsanwaltsordnung dem
Angebot mit beizufügen.
Der Auftragnehmer weist anhand einer Eigenerklärung eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nach, die mit den zu
erbringenden Leistungen vergleichbar ist. Die fünfjährige Berufserfahrung ist für die Rechtsanwälte nachzuweisen, die für
die nachfolgenden Rechtsbereiche maßgeblich verantwortlich sind. Die Einbeziehung von Rechtsanwälten mit weniger als fünf
Jahren Berufserfahrung bei der Bearbeitung konkreter Arbeitsaufträge ist nicht ausgeschlossen.
Weiterhin ist eine Referenz pro Rechtsbereich für mindestens vier der nachfolgenden Bereiche einzureichen:
Bergrecht
Wasserrecht
Umweltrecht
Haushaltsrecht
Vertragsrecht
Vergaberecht
Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
Dabei muss eine Referenz das Bergrecht betreffen.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Beratendes Unternehmen/beratende öffentliche Einrichtung
Auftrag/Aufgabe der Beratertätigkeit
Vertragslaufzeit
persönlicher Anteil am Auftrag
Ansprechpartner des beratenden Unternehmens / der beratenden öffentlichen Einrichtung für evtl. Nachfragen
Dabei darf die Referenz gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als fünf Jahre sein.
Da die Aufgabe der GS StuBA insbesondere im Controlling der Sanierungstätigkeit der LMBV besteht, kommen als Vertragspartner
für den Rahmenvertrag nur Rechtsanwälte bzw. Kanzleien in Betracht, die in keinem Beratungsverhältnis zur LMBV stehen. Dazu
ist es notwendig, Erklärungen den Unterlagen mit beizufügen, dass
der Auftragnehmer seit dem Jahr 2020 in keinem direkten Auftragsverhältnis zur LMBV gestanden hat und zurzeit steht und
dass der Auftragnehmer seit dem Jahr 2025 nicht Arbeitnehmer der LMBV war oder gegenwärtig ist.
Beide zuvor genannten Kriterien sind anhand einer Eigenerklärung durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Im Falle der
Beauftragung darf parallel kein Auftrag mit der LMBV eingegangen werden.
Der Auftragnehmer belegt seine Eignung mit der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach 123 Abs. 1 und
124 Abs. 1 Nr. 1 - 3 GWB (Formblatt 124; Anlage 1) und mit der Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
(Eigenerklärung Stand 15.11.2022; Anlage 2).
Die Anlagen 1 und 2 sind zur Aufwandsminimierung für die Auftragnehmer, die sich für beide Lose bewerben, nur in einfacher
Form den Angebotsunterlagen mit beizufügen.
Die Bewertungstabelle Nutzwertanalyse Unternehmenseignung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Darin wird jedes Eignungskriterium
gleichberechtigt betrachtet. Sämtliche Eignungskriterien müssen von einem Unternehmen erbracht werden.
Los 2:
Für die Bewertung der Eignung weist der Auftragnehmer die Zulassung zum/-r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einer des in der
Kanzlei tätigen und für den Auftrag bestimmten Mitarbeitenden nach.
Ebenfalls ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß 51 Bundesrechtsanwaltsordnung dem
Angebot mit beizufügen.
Der Auftragnehmer weist anhand einer Eigenerklärung eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nach, die mit den zu
erbringenden Leistungen nach Kap. 1 vergleichbar ist.
Für die Eignungsprüfung sind drei Referenzen zu arbeitsrechtlichen Beratungen von Unternehmen einzureichen.
Weiterhin sind eine Referenz pro Rechtsbereich für mindestens drei der nachfolgenden Bereiche einzureichen:
Verwaltungsrecht
Medienrecht
IT-Recht
Sozialrecht
allgemeines Zivilrecht
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Beratendes Unternehmen / beratende öffentliche Einrichtung
Auftrag/Aufgabe der Beratertätigkeit
Vertragslaufzeit
Persönlicher Anteil am Auftrag
Ansprechpartner des beratenden Unternehmens / der beratenden öffentlichen Einrichtung für evtl. Nachfragen
Dabei darf die Referenz gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als fünf Jahre sein.
Der Auftragnehmer belegt seine Eignung mit der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach 123 Abs. 1 und
124 Abs. 1 Nr. 1 - 3 GWB (Formblatt 124; Anlage 1) und mit der Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
(Eigenerklärung Stand 15.11.2022; Anlage 2).
Die Anlagen 1 und 2 sind zur Aufwandsminimierung für die Auftragnehmer, die sich für beide Lose bewerben, nur in einfacher
Form den Angebotsunterlagen mit beizufügen.
Die Bewertungstabelle Nutzwertanalyse Unternehmenseignung ist der Anlage 4 zu entnehmen. Darin wird jedes Eignungskriterium
gleichberechtigt betrachtet. Sämtliche Eignungskriterien müssen von einem Unternehmen erbracht werden, um als geeignet
bewertet zu gelten.
14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe
Vergabeunterlagen
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/evergabede/2025/04/6592437.html
Data Acquisition via: p8000000
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