Titel :
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DEU-Berlin - Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten VE001 Wachschutz
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025042400474883141 / 264826-2025
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Veröffentlicht :
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24.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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16.06.2028
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Angebotsabgabe bis :
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28.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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79710000 - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
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DEU-Berlin: Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten VE001
Wachschutz
2025/S 80/2025 264826
Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten VE001 Wachschutz
OJ S 80/2025 24/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 -
Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau - Referat V D
E-Mail: vergabe-hochbau@sensw.berlin.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: VE001 Wachschutz
Beschreibung: Wachschutz im Bereich des von der JVA Tegel abgetrennten Baufeldes inkl.
Betreuung Ein-/Auslass Pforte (Sicherheitsdienstleistungen).
Kennung des Verfahrens: 16d3076b-9588-40ab-bcd0-d8be9609e68e
Interne Kennung: VM_25100_VgV_O_Hek
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Seidelstr. 39
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13507
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
(Bundeskartellamt) durchführen. - Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-
Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von
Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001
vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de
/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen
gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe
Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (
iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen
/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: VE001 Wachschutz
Beschreibung: Wachschutz im Bereich des von der JVA Tegel abgetrennten Baufeldes inkl.
Betreuung Ein-/Auslass Pforte (Sicherheitsdienstleistungen).
Interne Kennung: 0
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: nein
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Seidelstr. 39
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13507
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 16/06/2028
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 1. Der Nachweis umfasst: - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1.2) Nachweisführung zur Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen erfolgen: - Nachweise
zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt 1.) - Erklärungen und
Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter
Eignungskriterien (2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeitnd Nachweise zur
technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Eignungskriterien (3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeitemäß Formblatt Wirt 124 EU - Erklärungen und
Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des
GWB vorliegen, nachgewiesen werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Die Unterlagen zum Nachweis
der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2,
Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen
Unternehmens in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die unter Eignungskriterien (2)
Punkt 1 und Eignungskriterien (3) Punkt 1 angegebenen konkret auftragsbezogenen
Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der
Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten
Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht
ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen
vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind
die hier o.g. Unterlagen oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in
Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend
der in den Punkten Eignungskriterien (1) Punkt 1, Eignungskriterien (2) Punkt 1,
Eignungskriterien (3) Punkt 1 und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen
erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses
Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe
nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten
Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt
wird.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Der Nachweis umfasst: -
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Liefer- und Dienstleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (ein bestimmter
Mindestumsatz wird nicht gefordert) - Nachweis einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (eine bestimmte Mindestdeckung gegliedert nach Personen - &
Sachschäden wird nicht gefordert) 1.2 Nachweisführung zur Eignung: siehe Eignungskriterien
(1) Punkt 1.2
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze
Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Der Nachweis umfasst: - geeignete Referenzen über
früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angaben über die Ausführung von
Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit
sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber) - Angaben über die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(nicht von Unterauftragnehmer zu erbringen) - Angaben, welche Teile des Auftrags unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben sind. 1.2 Nachweisführung zur Eignung: siehe
Eignungskriterium (1) Punkt 1.2 Weitere Eignungskriterien als Mindeststandard:
Berufsabschluss als Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder geprüfte Werkschutzfachkraft
(IHK) gem. Entgeltgruppe III a) für den Schichtleiter bzw. Qualifizierter Sicherheitsmitarbeiter
gem. Entgeltgruppe II a) für den Mitarbeiter 1. Für das einzusetzende Personal sind folgende
Nachweise zu erbringen: a) Erfüllung der Voraussetzungen des § 34a Abs. 1 Satz 4 GewO; b)
Führungszeugnis der Ordnungsbehörde, dass das eingesetzte Personal nicht vorbestraft ist
(Vermerk im Führungszeugnis: kein Eintrag); c) Sachkundeprüfung gem. §§ 34a Abs. 1 Satz
6 GewO, 5c Abs. 6 BewachV; d) Unterweisung nach §§ 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, Satz 5
GewO, 3 Abs. 2 BewachV; e) Unterweisung in den Unfallverhütungsvorschriften Wach- und
Sicherheitsdienste (BGV C7 vorherige VBG 68) und der zugehörigen
Durchführungsanweisungen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/192613
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: 4-
Augen-Prinzip nach § 55 VgV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem
Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische
Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
8. Organisationen
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0029
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 -
Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau - Referat V D
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen
Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den
Öffentlichen Hochbau
E-Mail: vergabe-hochbau@sensw.berlin.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/sbw/
Profil des Erwerbers: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0030
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 54d4c858-6705-44a4-9fc0-17a0e7b4c54f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2025 10:49:00 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 80/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/04/2025
Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/sbw/
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.berlin.de/vergabeplattform/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/192613
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-264826-2025-DEU.txt
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