Titel :
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DEU-Lüchow - Deutschland Busse Beschaffung von drei Solobussen für den Überland-Linienverkehr für die LSE
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025042201474877644 / 259345-2025
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Veröffentlicht :
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22.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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06.05.2025
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Angebotsabgabe bis :
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06.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34121000 - Busse
34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr
34121400 - Niederflurbusse
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DEU-Lüchow: Deutschland Busse Beschaffung von drei Solobussen für den
Überland-Linienverkehr für die LSE
2025/S 78/2025 259345
Deutschland Busse Beschaffung von drei Solobussen für den Überland-Linienverkehr für die
LSE
OJ S 78/2025 22/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
E-Mail: lse@luechow-dannenberg.de
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder
Busdienste
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung von drei Solobussen für den Überland-Linienverkehr für die LSE
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von drei dieselbetreibenenen
Solobussen für den Überland-Linienverkehr für die LSE Der erste Bus ist bis zum 30.11.2025
zu liefern. Zwei weitere Fahrzeuge müssen bis zum 31.12.2025 geliefert werden.
Kennung des Verfahrens: 85aaa4d9-3caf-470e-822c-2fa140416bda
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr, 34121400
Niederflurbusse
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6. Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.
der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann, 13. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem
eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren abzugeben.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von drei Solobussen für den Überland-Linienverkehr für die LSE
Beschreibung: Beschaffung von drei Solobussen für den Überland-Linienverkehr für die LSE
Interne Kennung: E95359839
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Beschreibung: Für die Bieter ist ein aktueller (nicht vor dem 06.02.2025
datierter) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, gefordert. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann,
dass er die Geschäfte eines Fahrzeugherstellers unter Beachtung der für ihn geltenden
Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Mindestbedingung: Der Bieter muss durch Referenzen nachweisen, dass er in den
vergangenen drei Jahren mindestens drei Aufträge über die Lieferung von jeweils mindestens
3 Niederflur-Linienbussen (Solobusse) im Bereich der Europäischen Union oder des
Europäischen Wirtschaftsraums erbracht hat. Diese Busse müssen jeweils seit mindestens 6
Monaten im ÖPNV eingesetzt werden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen,
ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,
überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien
erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in diesem Fall auch für
den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten
von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Leistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Leistungen auf konkret benannte Nachunternehmer,
sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt Ausschlussgründe: Schwere
Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E95359839
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E95359839
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Regelung des § 51 SektVO wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer sichert zu, für eine Dauer
von mindestens 12 Jahren ab Abnahme des Fahrzeugs eine Instandsetzungsmöglichkeit für
Gewährleistungsschäden oder Schäden, die von der Werkstatt des Auftraggebers nicht
behoben werden können, in einer Werkstatt in maximal folgender Entfernung (Luftlinie) zu
gewährleisten: 130 km vom Betriebshof der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH (Roland-
Brandin-Straße 2, 29439 Lüchow).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Finanzielle Vereinbarung: .
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-
Schmarsauer Eisenbahn GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
Registrierungsnummer: T.:05841120150
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Stadt: Lüchow
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
E-Mail: lse@luechow-dannenberg.de
Telefon: +49 5841120150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 75a532dd-61d6-40af-a5c6-
bd16517fd833-01
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 935c5e02-4b1b-4c6f-bd70-75274f07f995 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2025 17:09:30 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 78/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2025
Referenzen:
https://www.subreport.de/E95359839
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-259345-2025-DEU.txt
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